Wir können uns gut vorstellen, dass Sie Fragen haben...
Wer sind wir?
Wir sind Bürger der Gemeinden Alfdorf, Welzheim und Umgebung, unterschiedlichen Alters und Hintergründe, die motiviert sind im Ehrenamt konkrete Projekte in die Tat umzusetzen, um die Energiewende zu beschleunigen. Die Details zu unserem Team aus Vorstandschaft und Aufsichtsrat finden Sie hier.
Was wollen wir erreichen?
Projekte im Bereich Photovoltaik und Windkraft in Alfdorf und der Region Schwäbischer Wald initiieren und umsetzen. Dies wollen wir mit Ihnen und Ihrer finanziellen Beteiligung erreichen.
Wie kann so ein Photovoltaik-Projekt aussehen?
Im Photovoltaik-Bereich können es Dachprojekte ab 50kW (ca. 200m²) oder auch Projekte im Freiland sein. Unser Ziel ist es, die Projekte im Einklang zwischen Menschen und Natur umzusetzen – deswegen wollen wir bei PV-Freilandprojekte möglichst wenig landwirtschaftlich-relevante Flächen nutzen, sondern auf „exponierte, schwierige Wiesen“ gehen, die aufgrund der schwierigen Bewirtschaftbarkeit landwirtschaftlich eine untergeordnete Bedeutung haben.
Weitere Details zum aktuellen Stand der PV-Projekte finden Sie hier.
Wie kann so ein Windkraft-Projekt aussehen?
Im Windkraft-Bereich ist die Standortwahl natürlich etwas komplexer, da der Einfluss auf die Umgebung spürbarer ist. Mithilfe unseres Projektierungs-Partners konnten wir in einer Flächen-Potenzial-Analyse einen sehr guten Standort zwischen Burgholz und Aichstrut finden, der aktuell in der Projektierungsphase ist.
Weitere Details zum aktuellen Stand des Windkraft-Projekts finden Sie hier.
In welcher Unternehmensform wird das Vorhaben umgesetzt?
Grundsätzlich bieten sich entweder die GmbH & Co. KG oder die Genossenschaft für unser Vorhaben an. Mit beiden Gesellschaftsformen können entweder als Kommanditisten bzw. Genossenschaftsmitglieder die Bürger eingebunden werden. Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil wir hier zum einen Beteiligungen deutlich einfacher und kostengünstiger ermöglichen können und aus unserer Sicht das „Wir“ noch mehr im Vordergrund steht.
Wie beteiligt sich die Genossenschaft an den einzelnen Projekten/Parks?
Ideal wäre natürlich bei allen Projekten eine 100-prozentige Beteiligung, sodass die Genossenschaft der alleinige Besitzer wäre. Aber aufgrund der Größe und den damit verbundenen Investitionsvolumen wird das nicht immer umsetzbar sein. Trotzdem wollen wir mit der Genossenschaft den Löwenanteil der Projekte finanzieren, um damit die unternehmerischen Entscheidungen im Sinne unserer Mitglieder treffen und beeinflussen zu können.
Um Beteiligungen von Banken, Projektierern und Baufirmen zu ermöglichen, ist es notwendig für jeden Park (PV- oder Windpark) eine Einzelgesellschaft zu gründen. Diese „Ein-Zweck-Gesellschaft“ planen wir als GmbH & Co. KG. Die Genossenschaft ist dann damit ein Kommanditist in den einzelnen Park-Gesellschaften und bildet damit auch die Klammer zwischen allen Projekten und Parks.
Wenn andere Partner als Investoren Anteile an der Betreibergesellschaft besitzen, können diese ihre Anteile wiederverkaufen?
Ganz klar – ja. Das ist der unternehmerische Handlungsspielraum, den wir anderen Partnern nicht nehmen können. Aber wir werden immer eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen, dass wir das Vorkaufsrecht für diese Anteile bekommen, die unter Umständen verkauft werden sollen.
Bei der Auswahl unserer Partner haben wir aber auch stark darauf geachtet, dass deren Geschäftsmodell auch den Betrieb von Energieparks im Fokus hat.
Welchen Vorteil habe ich als Mitglied in der Genossenschaft?
Den Mitgliedern soll es durch die Beteiligung an der Genossenschaft möglich sein, größere Projekte im Bereich der regenerativen Energien mit eigener finanzieller Beteiligung zu ermöglichen und dadurch aktiv in der Gemeinschaft die Energiewende voranzutreiben. Darüber hinaus streben wir mit dem Betrieb der Energieparks und dem entsprechenden Verkauf des Stroms eine nachhaltige Rendite für die Mitglieder an. Die Rendite bildet sich aus dem Durchschnitt aller Parks, die im Besitz bzw. anteiligen Besitz der Genossenschaft sind.
Ist mein Geld denn in der Genossenschaft sicher?
Die Gründung der Genossenschaft ging mit einer tiefgehenden Prüfung des Geschäftsmodells einher. Daher sind wir mit unseren Projekten und Bilanzen von vornherein zu Transparenz verpflichtet.
Grundsätzlich ist das Geschäftsmodell dahingehend risikoarm, da wir durch die 20-jährigen EEG-Einspeisevergütung auch eine Kalkulationsgrundlage haben. Und diese gilt auch, wenn der Wind- per PV-Park wegen Strom-Überkapazitäten vom Netz genommen wird. Wenn auf dem Strommarkt höhere Einspeisevergütungen möglich sind, können wir den Strom auch entsprechend oberhalb der Einspeisevergütung verkaufen. Somit bildet die EEG-Einspeisevergütung die „untere Fallhöhe“ der Einspeiseerlöse und kann mit dem Marktpreis dann nur höher ausfallen.
Gibt es eine Nachschusspflicht im Falle der Insolvenz der Genossenschaft?
Nein, wir haben in der Satzung die Nachschusspflicht ausgeschlossen. Somit ist die Haftung auschließlich auf Ihre Beteiligung begrenzt.
Welche Regeln, Rechte und Pflichten gelten in der Genossenschaft?
Unsere Rechtsgrundlage ist die Satzung der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG, welche Sie hier finden.
Wird meine Beteiligung im Falle meiner Kündigung wieder voll ausgezahlt?
Ja, Ihr Guthaben durch die Beteiligung mit Anteilen an der Genossenschaft wird natürlich wieder voll ausgezahlt. Die Regelung hierzu finden Sie nicht in unserer Satzung, weil die Auszahlungspflicht des Auseinandersetzungsguthabens bereits im allgemeinen Genossenschaftsrecht § 73 Abs. 2 GenG geregelt ist.
Wie können wir heute schon eine Dividenden-Prognose geben?
Unser Ziel ist es grundsätzlich die Beteiligungen so zu steuern, dass diese zu den Projekten und dem entsprechenden Investitionsvolumen passen. Denn wir wollen so früh wie möglich in der Lage sein Ihnen eine Dividende zahlen zu können. Natürlich müssen wir unser Portfolio an Projekten erst nach und nach aufbauen und Rücklagen bilden. Mittelfristig, natürlich auch immer in Abhängigkeit der jährlichen Sonnen- und Windleistung, wird eine nachhaltige Rendite im mittleren einstelligen Prozentbereich prognostiziert. Weitere Details schildern wir Ihnen gern bei unseren Infoveranstaltungen.
Eine zuverlässige Renditeabschätzung ist für uns möglich, weil die Genehmigungs- und Baukosten durch unsere erfahrenen Partner solide abgeschätzt werden können. Der Energieertrag kann durch unabhängige Simulationen abgeschätzt werden und die Einspeisevergütung wird über die 20-jährige EEG-Einspeisevergütung nach unten abgesichert. Höhere Einspeisevergütung sind möglich, wenn der Energiepreis oberhalb der EEG-Einspeisevergütung liegt, was in der angespannten Energiesituation wahrscheinlich ist.
Wie werden Dividenden gezahlt und wie werden diese bei Privatpersonen versteuert?
Die jährlich abzuhaltende Hauptversammlung, zu der alle Mitglieder Zutritt haben, beschließt, wie das erwirtschaftete Ergebnis verwendet werden soll. Was durch den Mehrheitsbeschluss der Mitglieder zur Ausschüttung bestimmt wird, fließt im Verhältnis der Anteile an die Mitglieder als Dividende. Jedes Mitglied erhält dann eine Dividendenbescheinigung aus der sich der steuerpflichtige Kapitalertrag sowie eine darauf gezahlte Kapitalertragsteuer ergeben. Der Ertrag stellt bei dem Mitglied Einkommen dar und ist als Kapitalertrag zu versteuern. Die bestehenden persönlichen Freibeträge (Sparer-Pauschbeträge) für die Kapitalerträge von derzeit 1.000€ pro Jahr werden darauf angerechnet. Minderjährige Mitglieder haben darüber hinaus ein Anrecht auf einen eigenen, von den Erziehungsberechtigten unabhängigen, Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000€.
Die Freistellung des direkten Steuerabzugs ist über unser Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ möglich, welches wir mit Eröffnung der Beteiligungsmöglichkeit ebenfalls zum Download zur Verfügung stellen werden.
Wie lang ist mein Geld in der Genossenschaft angelegt?
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich zu kündigen.
Wer kann Mitglied werden?
Wir wollen der Genossenschaft einen lokalen Charakter mit einem starken „Wir-Gefühl“ verleihen und haben den Fokus auf den Rems-Murr-Kreis und die nahe gelegenen Landkreise Ostalbkreis, Schwäbisch Hall und Göppingen gelegt. Die Mitgliedschaft ist aber nicht auf diese Landkreise begrenzt, sondern auch darüber hinaus möglich und erwünscht. Grundsätzlich ist der Eintritt für jede natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts möglich, dessen Mitgliedschaft im Sinne der Genossenschaft ist.
Können auch Minderjährige Mitglied werden?
Ja, auch Minderjährige können, bei schriftlicher Zustimmung des Erziehungsberechtigten (Unterschrift auf Beitrittserklärung), Mitglied der Genossenschaft werden. Minderjährige haben darüber hinaus ein Anrecht auf einen eigenen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000€.
Wie kann ich Mitglied werden?
Mit Gründung der Genossenschaft können Sie über ein Mitgliedsformular bei uns auf der Homepage Mitglied werden. Über die Randbedingungen zur finanziellen Beteiligung, insbesondere über die minimalen und maximalen Beteiligungsgrenzen, werden wir ebenfalls informieren. Diese sind grundsätzlich über die Satzung definiert, können aber zu Beginn aufgrund der noch begrenzten Anzahl an genehmigten Projekten noch reduziert sein.
Muss ich als Neumitglied ein Eintrittsgeld zahlen?
Nein, wir verzichten auf ein sogenanntes Eintrittsgeld. Somit entstehen Ihnen zu Ihrer Beteiligung keine weiteren Kosten.
Kann ich meine Beteiligung aufstocken, wenn ich in der Vergangenheit schon bereits eine Beitrittserklärung abgegeben haben?
Ja, das geht jederzeit bis zum Erreichen der aktuellen maximalen Beteiligungsgrenze. Hierzu kann das allgemeine Formular Beitrittserklärung genutzt werden.
Muss ich für die Beteiligung an der Genossenschaft auch Mitglied im Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V. sein?
Nein, die Genossenschaft und der Verein sind unabhängig voneinander.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Gründung der Genossenschaft?
Wir sind seit dem 08.03.2024 offiziell im Genossenschaftsregister gelistet und damit vollständig gegründet und geschäftsfähig.
Mit welchen Firmen arbeiten wir zusammen?
Bei PV-Freiflächenanlagen arbeiten wir mit der Greenovative GmbH aus Nürnberg zusammen. Mit Greenovative kooperieren wir in einem sehr engen Vertrauensverhältnis und profitieren stark von der technischen und wirtschaftlichen Erfahrung.
Bei großen PV-Dachanlagen ist die Firma Palme Solar GmbH aus Aalen unser Partner und wird für uns die ersten Dachprojekte in 2024 bauen.
Im Bereich Windkraft arbeiten wir mit der Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG aus Ellwangen zusammen, die uns startend mit der Potenzialanalyse für Alfdorf bei jedem Schritt professionell unterstützen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, einfach eine Mail an info@buergerenergie-schwaebischerwald.de